Mo - Do | 8:30 - 12:00 13:30 - 17:30 |
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Fr | 8:30 - 12:00 13:30 - 15:30 |
Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Kinder obliegt den Eltern. Wir sehen unsere Pflicht darin, Ihnen die fortschrittlichsten Behandlungsmethoden anzubieten.
§ 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Wir haben durch die gesetzlichen Krankenkassen eines der besten und leistungsstärksten Gesundheitssysteme weltweit.
Vielen Versicherten ist das leider nicht bewusst. Man ist es gewohnt, dass medizinische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Diesem Solidarsystem sind aber auch Grenzen auferlegt, dies sollte allen Versicherten und Leistungserbringern bewusst sein.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren durch Ihre Beiträge das Gesundheitssytem, diese Beiträge müssen natürlich ausreichend wirtschaftlich ausgegeben werden. Wer mehr möchte sollte aber die Wahl der freiwilligen Zuzahlung haben.
Zähne haben zeitlebens die Tendenz sich wieder zu verschieben. Wir empfehlen daher einen festen Retainer, dieser wird unsichtbar hinter die Zähne befestigt.
Der Schutz der Zahnoberfläche liegt uns am Herzen, Schäden die hier entstehen sind sehr ärgerlich.
Unsere Patienten
liegen uns
am Herzen
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